Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherung – Rückschnitt vor dem Austrieb | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Pflegemaßnahmen zur Verkehrssicherung – Rückschnitt vor dem Austrieb

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bitte prüfen Sie jetzt zum Start ins Frühjahr Ihre Hecken, Sträucher und Bäume, die an öffentliche Straßen, Wegen, Gehwegen oder an den Klingbachradweg angrenzen, und schneiden Sie diese – sofern nötig – bis zur Grundstücksgrenze zurück. Gerade vor dem Austrieb lassen sich viele Gehölze gut in Form bringen.

In den vergangenen Wochen wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dadurch können

  • Sichtbehinderungen an Einmündungen und Kreuzungen entstehen,

  • Verkehrsschilder oder Straßenbeleuchtung verdeckt werden,

  • sowie Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende beeinträchtigt werden.

Auch entlang der Feldwege im Außenbereich ist auf ausreichend freie Wegbreite zu achten.

Wichtiger Hinweis zur gesetzlichen Schonzeit (Brut- und Setzzeit):
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte / „Auf-den-Stock-setzen“, Rodungen und das Entfernen von Hecken und Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit in der Regel schonende Pflege- und Formschnitte sowie notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (z. B. das Entfernen gefährlicher Äste) – bitte achten Sie dabei besonders darauf, keine Nester oder brütende Tiere zu stören.

Daher: Wenn stärkere Rückschnitte nötig sind, nutzen Sie bitte nach Möglichkeit die Zeit bis Ende Februar.

Diese Pflegemaßnahmen tragen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei und sind nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung sowie der Straßenverkehrsordnung verpflichtend.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein für ein gepflegtes und sicheres Ortsbild!

Herzliche Grüße
Diana Hirsch
Ortsbürgermeisterin