Bereits im März wurde auf die Verpflichtung hingewiesen, Hecken, Sträucher und sonstigen Bewuchs entlang von Gehwegen, Straßen und dem Klingbachradweg zurückzuschneiden.
Dies gilt ausdrücklich auch für unbebaute Grundstücke und Bauplätze, von denen Gras, Unkraut, Brombeeren oder sonstiger Bewuchs auf Nachbargrundstücke oder in öffentliche Verkehrsflächen hineinwächst.
Noch immer beeinträchtigen überhängende Pflanzen und überwuchernde Bauplätze die sichere Nutzung von Gehwegen und Radwegen durch Fußgänger 🚶♀️ und Radfahrer 🚴.
👉 Alle Grundstückseigentümer werden daher letztmalig aufgefordert, den erforderlichen Rückschnitt bzw. die Pflegearbeiten bis spätestens 31.05.2026 durchzuführen.
⚠️ Ab Juni 2026 werden die bestehenden Fälle kontrolliert und, sofern erforderlich, ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Pflege- und Formschnitte zur Verkehrssicherung sind nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz weiterhin zulässig.
🌱 Grünschnitt, Laub und Rasenschnitt dürfen nicht in der freien Landschaft, an Feldwegen oder entlang des Klingbachs abgelagert werden. Dies schadet Natur und Gewässern und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Kostenlose Abgabe beim WertstoffWirtschaftszentrum Süd Richtung Niederhorbach.
🕒 Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
- jeden 2. + 4. Samstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung für sichere Wege, ein gepflegtes Ortsbild und ein gutes nachbarschaftliches Miteinander 🌼.