Hinweis zum Heckenrückschnitt und zur Entsorgung von Grünschnitt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hinweis zum Heckenrückschnitt und zur Entsorgung von Grünschnitt

In den vergangenen Wochen wurde bereits auf die notwendige Pflege und den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen entlang von Gehwegen, Straßen sowie des Klingbachradwegs hingewiesen.

Viele Grundstückseigentümer haben dies bereits umgesetzt – hierfür ein herzliches Dankeschön 🙏.

Teilweise ragen jedoch weiterhin Pflanzen in Verkehrsflächen hinein und können Fußgänger 🚶‍♀️ sowie Radfahrer 🚴 beeinträchtigen.

Die betroffenen Eigentümer werden daher gebeten, den Rückschnitt bis spätestens Ostern bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen und für ausreichend freie Wege zu sorgen.

Pflege- und Formschnitte sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bleiben unter Beachtung des Naturschutzgesetzes weiterhin zulässig 🕊.

Sollte der Rückschnitt nicht erfolgen, muss das Ordnungsamt im Einzelfall tätig werden und entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten ⚖️.

Im Zuge der Rückschnittarbeiten fällt aktuell vermehrt Grünschnitt an. Leider wurde dieser zuletzt an mehreren Stellen in der Gemarkung, unter anderem entlang des Klingbachs und in der Natur abgeladen.

Grünschnitt darf jedoch nicht in der freien Landschaft entsorgt werden, da er zu Fäulnis, unangenehmen Gerüchen und Beeinträchtigungen für Natur und Gewässer führt 🌱💧 und zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Grünschnitt, Laub und Rasenschnitt können beim

♻️ WertstoffWirtschaftszentrum (WWZ) Süd in Billigheim-Ingenheim

(an der B38 Richtung Niederhorbach) abgegeben werden.

🕒 Öffnungszeiten:

Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr

jeden 2. & 4. Samstag im Monat 8:00–12:00 Uhr

(Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vorher)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Mitwirken für ein sicheres und gepflegtes Ortsbild 🌼.