Beim Thema Straßenreinigung denken viele zuerst an Schnee und Eis. Dabei gilt die Reinigungspflicht das ganze Jahr: Eigentümer und Besitzer angrenzender Grundstücke sind dafür verantwortlich, den zugehörigen Straßenbereich sauber zu halten.
Dazu gehört mehr als nur gelegentliches Kehren. Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut, Laub und sonstiger Unrat müssen entfernt werden. Auch Straßenrinnen, Abläufe und Durchlässe sollen frei bleiben. Das Kehrgut gehört anschließend in die eigene Abfallentsorgung – und nicht in den Kanal, zum Nachbarn oder einfach ein Stück weiter die Straße hinunter.
Die Satzung sieht die Reinigung grundsätzlich vor Sonn- und Feiertagen vor. Nach stärkeren Regenfällen, Tauwetter oder außergewöhnlichen Verschmutzungen kann ein zusätzlicher Einsatz nötig sein.
Deshalb unser freundlicher Hinweis mit einem kleinen Augenzwinkern: Auch wenn die Schneeschaufel noch Pause hat, darf der Besen ruhig schon einmal an die frische Luft. Ein paar Minuten vor der eigenen Haustür machen gemeinsam einen großen Unterschied – für saubere Straßen, freie Abflüsse und ein gepflegtes Ortsbild.